Jacqueline Badran und ihr Blog über Politik und Pinguine

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Blog über Politik und Pinguine

Ja zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit

Am 8. Februar 2009 stimmen wir ab über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit:

Einige Grundsätzliche Bemerkungen vorweg:

1. Ich bin und bleibe eine EU-Skeptikerin. Trotz aller Anerkennung der immensen Leistungen für den Frieden durch die Staatengemeinschaft Europas, ist mir die EU zu gross, zu bürokratisch und vor allem zu undemokratisch. Ich bin nach wie vor Anhängerin der Philosophie “small is beautiful”. Kleinräumige, überschaubare und erlebbare institutionelle Organisationsstrukturen sind in jeder Beziehung deutlich überlegen. Mit genau so einem Systen hat die Schweiz vermutlich mehr Einfluss ausserhalb der EU als innerhalb. Und letztendlich wäre es sachlogischer, die EU würde der Schweiz beitreten und nicht umgekehrt. Aber dazu ein ander Mal.

2. Vor allem in meiner Jugend konnte ich nicht verstehen wieso es Grenzen gibt. Freie Menschen in einer freien Welt, die sich jenseits von Landesgrenzen frei bewegen können war ein anzustrebender Zustand. Heute sehe ich das differenzierter. Auch wenn man von diesem Anspruch nicht wirklich abweichen kann, hinterlassen die Gründe der unfreiwilligen Migration einen bitterbösen Nachgeschmack, sind sie doch hauptsächlich auf das unerträgliche monetäre Reichtumsgefälle auf dieser Welt zurückzuführen. Alle müssen und wollen zum Futtertrog. Ich bin aber dezidiert der Meinung, dass Reichtum und Chancen verteilt werden müssten und somit verschoben werden, nicht die Menschen.

Trotz dieser grundsätzlichen Überlegungen stehe ich für die Personenfreiügigkeit ein.
Zu gross sind die Vorteile für alle im Vergleich zu den Nachteilen und grundsätzlichen Bedenken, auch wenn wir in einer leicht erpressten Situation sind. Lassen wir den Markt entscheiden über die Zuwanderung - zumindest aus EU Staaten. Lassen wir die ArbeitneherInnen zu den Arbeitsplätzen wandern. Immerhin schafft die EU auf der anderen Seite einen nachweislich starken Wohlstands-Ausgleich zwischen den einzelnen Ländern. Und immerhin haben wir einigermassen griffige flankierende Massnahmen um Lohndumping zu verhindern, die es aber gut zu beobachten gilt.
Tun wir es nicht riskiieren wir sämtliche (wirtschaftlichen) positiven Errungenschaften aus den Bilateralen Verträgen. Ich selber mit meinem KMU könnte dann nicht mehr an EU-Ausschreibungen teilnehmen und hätte es vermutlich schwerer zu Aufträgen aus Deutschland zu kommen, also meine Dienstleitungen zu exportieren.

Befremdliche Haltung der SVP
Besonders befremdend finde ich die Haltung der SVP. Ausgerechnet diejenige Partei, die sonst grenzenloses Vertrauen in die marktwirschaftliche Privatwirtschaft propagiert, schreit nach planwirtschaftlicher Kontrolle. Der Bund, die Kantone, die Behörden sollen entscheiden wieviele und welche ArbeitnehmerInnen kommen sollen, nicht der Markt. Wie widersprüchlich und inkonsequent kann man sein ohne das es gemerkt wird?

mehr Informationen und Meinungen: www.bila-blog.ch

Verwandtenunterstützungspflicht: Erbschaftssteuern für Nichterbende

Neu sollen nur noch grossverdienende und wohlhabende Verwandte in die Pflicht der Verwandtenunterstützung genommen werden. Dies entspricht einem steuerbaren Einkommen ab 120′000 Franken bei Einzelpersonen, bei Ehepaaren ab 180′000 Franken.
Das sind die neuen Richtlinien der Schweizerischen Konfernz für Sozialhilfe (SKOS). (Bisher lagen die Limiten, wonach verwandte in die Pflicht genommen wurden, bei 60′000.- respektive bei 80′000.- Franken.)

Das sind sehr gute Nachrichten. Den die Verwandtenunterstützungspflicht wirkt wie eine «umgekehrte» Erbschaftssteuer, wie Hans Kissling in seinem Buch «Reichtum ohne Leistung» ausführt:
Zitat:

Die feudale Perversion: «Erbschaftssteuern» für Nichterbende
Nach Art. 328 und 329 des Schweiz. Zivilgestzbuches (ZGB) müssen die direkten Nachkommen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Die Verwandtenunterstützungspflicht kann von den Behörden bei einem Einkommen der direkten Nachkommen ab 60 000 Franken bei Alleinstehenden bzw. ab 80 000 Franken bei Verheirateten eingefordert werden. In Art. 329 Absatz 1 ZGB wird festgehalten, dass der Anspruch auf Unterstützung gegenüber den Pflichtigen in der Reihenfolge ihrer Erbberechtigung geltend zu machen ist. Dieser Bezug zum Erbrecht entbehrt nicht einer gehörigen Portion Zynismus, kommt doch die Pflicht, in finanzielle Not geratene Eltern zu unterstützen, einer «umgekehrten» bzw. pervertierten Erbschaftssteuer gleich.
Die Situation ist geradezu grotesk. Während ein Kanton nach dem anderen die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abschafft, werden jene, die keine Aussicht auf ein Erbe haben, mit einer «umgekehrten Erbschaftssteuer» belegt. Erbschaftssteuern zahlen so de facto jene, die nichts erben, während jene, die erben, keine bezahlen – eine kaum zu übertreffende Realsatire.
Während Nachkommen aus ärmeren Schichten durch das Institut der Verwandtenunterstützungspflicht in der Vermögensbildung behindert werden, können die bereits Vermögenden infolge der Abschaffung der Erbschaftssteuern ihre Vermögensbildung noch beschleunigen.
Zitat Ende.

Die neuen Richtlinien, die zudem die Praxis vereinheitlichen begrüsse ich deshalb sehr.

Neofeudalismus Teil 3: Die Umverteilung von unten nach oben

Neofeudalismus: Der Klassenkampf von oben – Teil 3

Die Umverteilungsmechanismen von unten nach oben

(publiziert im PS vom 14. November 2008)

Was ist «neo» - also neu am heutigen Feudalismus? In meinem ersten Artikel hatte ich geschrieben, dass sich die Machtverhältnisse heute anders begründen. Im Gegensatz zur klassischen Feudalgesellschaft ist es nicht mehr die Macht durch den Grundbesitz in einer bäuerlichen Gesellschaft, sondern die Macht des Kapitals in einer kapitalistischen Gesellschaft. Gleich geblieben ist aber folgendes: Die Akkumulation von Reichtum zeichnet sich nicht durch Leistung aus, sondern durch Umverteilung. Während im klassischen Feudalismus Ertrag (Ernte; Geld etc.) von der Tasche des Bauern in die Tasche des Feudalherrn wanderte, sind es heute wir als Konsumenten, als Arbeitnehmende, als Steuerzahlende, als KMU, die die Umverteilungsgewinne von unten nach oben berappen.

Und dies ist eher neueren Datums. Natürlich hat die Schweiz auch ihre Erb-Dynastien (Schmidheini, Albers und wie sie alle heissen) und die Vermögensverteilung war schon immer von grossen Unterschieden geprägt. Und trotzdem bestehen fundamentale Unterschiede, die es unterdessen rechtfertigen, unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem als «neofeudal» zu bezeichnen. Erstens sind sowohl die Vermögenszuwächse als auch die absoluten Vermögen heute wesentlich grösser als in der Nachkriegszeit bis in die späten 80er-Jahre. Und zweitens haben sich die Einkommensunterschiede vervielfacht. Dies lässt sich zahlenmässig eindeutig belegen – wie im letzten Artikel ausgeführt.

Die «Reichen am Zürichberg» waren Anwälte, Bankiers, Ärzte, Eigentümer von mittelständischen Unternehmungen; sie erzielten Jahreseinkommen, die etwa 4-8 mal höher waren als die untersten Einkommen. In der Regel verdienten sie ihr Geld mit Arbeit und hinter dem unternehmerischen Einkommen stand eine reale Produktion oder Dienstleistung, also eine volkswirtschaftliche Leistung und Wertschöpfung. Immobilien und Aktien hatte man als Wertanlage, nicht als Ertragsanlage.

Dies hat sich in den letzten rund 20 Jahren fundamental geändert. Zwar gibt es immer noch viele reiche Menschen, die Einkommen und Vermögen mit ehrlicher Arbeit und Wertschöpfung verdienen. Auch dies kann zu (zu) riesigen Vermögen führen; Hayek und Blocher sind Beispiele dafür. Viele Menschen machen jedoch grosse Vermögen mit reinen Finanztransaktionen, deren volkswirtschaftlicher Nutzen zumindest fraglich ist. Viele dieser Finanztransakationen sind ganz offensichtlich reine Umverteilungsmechanismen von unten nach oben.

Warum dies heute möglich ist und früher weniger, fragen Sie? Ich weiss es nicht. Ein Grund ist vermutlich die Liberalisierung vieler ehemaliger staatlicher Monopolmärkte. Ein weiterer Grund sind neue Kapitalmarktinstrumente wie zum Beispiel Derivative, Hedge Funds, strukturierte Produkte, sowie eine fortschreitende institutionalisierte Professionalisierung in Banken- und Finanzgeschäften wie zum Beispiel im Investmentbanking. Zudem entwickelt das System auch eine gewisse Eigendynamik: Vermögensakkumulationen führen zu Marktmacht und diese vereinfacht weitere Vermögensanhäufungen. Vermutlich dürften auch ethische Schranken gefallen sein, die früher kulturell tief verankert waren.

Es gibt kaum Forschung zu diesen Phänomenen, weshalb auch ich nur beispielhaft, ja fast anekdotenhaft aufzeigen kann, wie moderne Umverteilungsmechanismen von unten nach oben funktionieren. Man möge mir die englischen Ausdrücke, die nun folgen verzeihen, aber die muss man sich mal so richtig reinziehen, um dieser uns fremden Welt näher zu kommen.

Beispiel Cablecom: «dept investments und levaraged buy-outs»

Die Cablecom Holding AG entstand 1994 aus dem Zusammenschluss von vier staatlichen Kabelnetzen. 1996 übernahm sie – wenige Tage vor dem neuen Kartellgesetz - die Redifusion von der Firma Alcatel und wurde so zu der mit Abstand grössten Kabelnetzbetreiberin. Die Telecom PTT (spätere Swisscom) war mit 32% an Cablecom beteiligt, was ironischerweise die Wettbewerbskommission rügte. Weitere Eigentümer waren Siemens und Vebacom. Im März 2000 im Zuge der Interneteuphorie und des Liberalisierungsdrucks- hat die Swisscom die Cablecom an die britisch-amerikanische Kabelnetzunternehmung NTL für einen exorbitanten Preis von 5,8 Milliarden Franken verkauft. Diese hatte den Kauf mit hohem Fremdkapitalanteil (Kredit von der Bank) abgewickelt und nicht mit Kapital aus der eigenen Kasse. Der Kaufpreis wurde zu 100% in die Bücher der Cablecom übertragen. Übersetzt heisst dies nichts anderes, als dass die Cablecom sich selber gekauft hat. Fortan musste sie die Schulden abzahlen und die Zinsen auf dem Kredit bedienen. Im Zuge der geplatzten Internetblase und der Finanzmarktschwäche konnte die Cablecom ab 2003 ihre Schulden nicht mehr bedienen; auch NTL hatte eine Krise und stand unter Druck die Cablecom zu verkaufen. Diese wurde durch ein Konsortium übernommen, bestehend aus Banken, und den Beteiligungsgesellschaften Apollo Management, Tower Brook und Goldmann Sachs Capital. Allesamt relativ aggressive «Private Equity» (Beteiligungskapital) Firmen, die auf «dept investments» (Fremdkapital finanziert) resp. «leveraged buy-outs» (mit Fremdkapital gehebelte Auskäufe) in «distressed situations» (verzweifelte Situationen) spezialisiert sind. Der Kaufpreis konnte ich nicht eruieren, dürfte aber gemäss Schätzungen 1,5 Milliarden nicht überschritten haben. Das Konsortium brauchte nichts weiter zu tun, als abzuwarten bis sich die Finanzmärkte wieder erholen würden und die absehbare Servicepalette ausgeweitet wurde (Telefonie per Kabel). 2005 wurde sodann die Cablecom für 2,85 Milliarden an den US-Konzern Liberty Global verkauft. Zudem übernahm der Konzern Schulden von 1,6 Milliarden. Also ein 4.4 Milliarden-Deal. Zuvor wurde ein Börsengang inszeniert um die Kurs hinaufzudrücken, der kurz vor dem Verkauf abgesagt wurde. Sogar die NZZ sah sich veranlasst, kritisch über die Motive des geplanten Börsengangs zu berichten und schrieb: «Obgleich gerade in diesem Zusammenhang grössere Investitionen und Produktlancierungen für die nächste Zeit angesagt sind, dient indes die jetzige Einführung an der Börse nicht unmittelbar der Zuführung von neuer Liquidität. In der Tat ermöglicht sie primär der Investorengruppe, eine Reduktion und Versilberung ihres Engagements.» Selbstverständlich muss die Tilgung und Verzinsung der Schulden aus dem Erstverkauf in der Bilanz der Cablecom weiterhin finanziert werden. Bei einem privaten Monopolisten ist es recht einfach dies über höhere Gebühren resp. reduzierte Leistungen (siehe analoges Netz, wo ständig Sender abgebaut wurden) reinzuholen. Wenn nur jeder der 1,5 Millionen Kunden 5 Franken im Monat zu viel bezahlt, dann macht das satte 90 Millionen Umverteilungsgewinne pro Jahr aus. Wir Konsumenten bezahlen also. Genau dies nennt man volkswirtschaftlich Umverteilung von unten nach oben, weil keine Wertschöpfung dahinter steht.
Nicht weiter erstaunlich ist dabei, dass die Vasallen und Lehensnehmer auch ihre Brosamen davon bekommen, damit sie solchen Transaktionen auch zustimmen. 40 Manager haben im Jahr 2003 für ca. 2,8 Mio. Franken (also rund 70′000.- Franken pro Person) Anteile der Cablecom gekauft – und beim Verkauf nur zwei Jahre später 144 Millionen dafür erhalten. Das ist ein plus von 5000% (= 50 mal mehr).

Beispiel Jelmoli: Bilanzumschichtung

Nebst Fremdfinanzierten Deals wie oben, sind Bilanzumschichtungen gross in Mode. Während früher Firmen über Jahrzehnte konstante Eigentümerverhaltnisse hatten, werden heute Handänderungen hochfrequent durchgeführt. Besonders interessant sind solche Finanzgeschäfte, wenn Traditionsfirmen über die Jahrzehnte Werte aufgebaut haben, die als Anlagevermögen in der Aktivseite der Bilanz stehen. Dies können Maschinen, Patente auf Erfindungen, Immobilien und dergleichen sein. Typisches Beispiel ist Jelmoli. Der Immobilienbestand von Läden an besten innenstädtischen Lagen wurde über Jahrzehnte aufgebaut. 2007 hätten der Liegenschaften an eine israelische Finanzgruppe verkauft werden sollen für 3,4 Milliarden Franken. Damit wäre das Anlagevermögen (Immobilien) in Umlaufvermögen (Liquide Mittel, Geld) umgeschichtet worden (Bilanzumschichtung). Vier Hedge Funds , die bei Jelmoli kurz zuvor eingestiegen waren, setzten den Verwaltungsrat unter Druck die riesige Liquidität als Sonderdividende auszuschütten. Schon vorher lagen durch den Verkauf von Fust 700 Millionen Franken in der Kasse. Hauptaktionär von Opel kontrolliert mit einem Viertel des Kapitals 52,9% der Aktionärsstimmen. Dieser wollte die Jelmoli in eine Immobiliengesellschaft und eine Beteiligungsgesellschaft aufsplitten und für die Aufgabe seiner Stimmrechte eine gigantische Prämie kassieren. Der Immobilien-Deal platzte aber dann, da wegen der Kreditkrise dem israelischen Konsortium der Kaufpreis zu hoch war. Schön wenn sich Kapitalisten um die Verteilung der potentiellen Bilanzumschichtungsgewinne in aller Öffentlichkeit balgen. Wieso nur wird hier nicht von Masslosigkeit und Gier gesprochen? Auch hier handelt es sich um reine Umverteilungsgewinne von unten nach oben und hier auch von früheren Aktionären (die wegen dem Erwerb von Immobilien reduzierte Dividenden hatten) zu heutigen Aktionären (die die aufgebauten Werte kurzfristig abziehen wollen), ohne den geringsten wirtschaftlichen Mehrwert zu generieren.

Es gäbe noch viele Bespiele und Mechanismen zu erläutern. Über alles gesehen sind die allermeisten solchen Deals volkswirtschaftlich schädlich, da es zu noch mehr Kapitalhäufung bei Einzelnen führt, Ungleichgewichte verstärkt werden und meist die Konsumenten diese Umverteilungs Profite zu finanzieren haben, was deren Kaufkraft schmälert. Es sind Profite ohne Produktion, ohne Wertschöpfung. Es sind Profite die nur gemacht werden können wenn man ohnehin schon viel hat. Der vom Liberalismus geforderte Zugang für alle und Chancengleichheit wird aufs tiefste verletzt. Oder ist schon jemand auf Sie zugekommen, ob sie sich an einer kleinen Bilanzumschichtung beteiligen wollen?

Und dies ist der fundamentale und entscheidende Unterschied zwischen dem wie früher Vermögen gebildet werden und dem wie es heute geht. Sie führt zu Geld- und damit Machtkonzentration bei einer kleinen Schicht von wenigen Geldadeligen. Superreich ist eben nicht gleich Reich mit „emene bizzeli meh“. Wenn – wie Koni Löpfe sagt – Milliardäre die Millionäre an der Goldküste verdrängen ist das keineswegs mit einem belustigten Achselzucken hinzunehmen.
Und hat die Finanzmarkt-Krise auch etwas mit Umverteilungen, mit Profiten ohne Leistung zu tun? Genau – so ist es, aber das ist eine längere Geschichte.

Die beiden ersten Artikel können auf diesem Blog nachgelesen werden.

Zeixi nicht Stapi

Zeixi nicht Stapi
Am 30. Oktober wurde im Blick am Abend meine mögliche Stadtratskandidatur in den Zusammenhang mit meiner «Glücksgeschichte» gebracht und berichtet, dass ich Elmar Ledergerber nun als Stapi beerben wolle. Dies aufgrund eines gleichentags erschienen Artikels im Tages-Anzeiger.

Die Spekulationen der Medien haben damit ein Ausmass angenommen, die mich als Privatperson betreffen und völlig unerwünscht sind.
Obwohl eine Vereinbarung besteht, dass potentielle Kandidatinnen sich nicht gegenüber den medien äussern, erkläre ich nun gezwungenermassen, dass ich keinerlei Interesse am Amt der Stadtpräsidentin hatte und habe.

Ich bin und bleibe mit Überzeugung Unternehmerin, Geschäftsführerin meiner Unternehmung Zeix und Milizparlamentarierin.

Danke für die Kenntnisnahme, Jacqueline Badran

Warum Nein zur Winkelwiese

Anders als in Hollywood oder London haben die grössten Villen am Zürichberg, der Goldküste oder am Genfersee höchstens 450 m2 Wohnfläche. So auch die jetzige Villa Landolt an der Winkelwiese.

Dies ist Ausdruck unseres bürgerlich-liberalen Ehren-Codex, der die Unterschiede zwischen «Unten» und «Oben» nicht zu gross werden lässt. Der soziale Frieden in unserer auf Ausgleich bedachten Schweiz gründet auf dieser zentralen Wertebasis. Deshalb brauchen die Vermögenden hier (noch) keine Überwachungsanlagen und Bodyguards.

An der Winkelwiese soll nun für 2 Personen auf städtischem Boden eine 5-stöckige Villa mit 940 m2 Wohnfläche plus 400 m2 Wellnesszone sowie eine riesige Tiefgarage entstehen – nicht in Miami-Beach, sondern in unserer durchmischten Altstadt, in der es sonst nur Mehrfamilienhäuser gibt.

Ein solches Vorhaben widerspricht unseren Grundwerten und passt weder zu Zürich noch zu unserer engräumigen Altstadt. Es fällt in eine Zeit, in der der Immobilienmarkt auch für den Mittelstand sehr eng geworden ist. So eine Residenz ist mass- und respektlos und buchstäblich deplaziert.

Die geplante Villa Winkelwiese ist ein Projekt, das einen nicht vor Neid erblassen, sondern vor Scham erröten lässt. Stehen wir zusammen, ob jung oder alt, arm oder reich, links oder rechts, Angestellte oder Gewerbler, und setzen wir ein Zeichen für Zürich, dass wir solch extreme Verhältnisse auf städtischem Boden nicht wollen.

Zürich hat Masslosigkeit nicht nötig!

NEIN zur Vergabe der Villa Winkelwiese im Baurecht

Viall Winkelwiese: Wieso es kein Links-Rechts Thema ist

Eigentlich ist es eigenartig, dass ich ur-bürgerliche Werte vertreten muss in dieser Sache - hier mein Inserate-Text:

Warum nein zur Winkelwiese

Anders als in Hollywood oder London haben die grössten Villen am Zürichberg, der Goldküste oder am Genfersee höchstens 450 m2 Wohnfläche. So auch die jetzige Villa Landolt an der Winkelwiese.

Dies ist Ausdruck unseres bürgerlich-liberalen Ehren-Codex, der die Unterschiede zwischen «Unten» und «Oben» nicht zu gross werden lässt. Der soziale Frieden in unserer auf Ausgleich bedachten Schweiz gründet auf dieser zentralen Wertebasis. Deshalb brauchen die Vermögenden hier (noch) keine Überwachungsanlagen und Bodyguards.

An der Winkelwiese soll nun für 2 Personen auf städtischem Boden eine 5-stöckige Villa mit 940 m2 Wohnfläche plus 400 m2 Wellnesszone sowie eine riesige Tiefgarage entstehen – nicht in Miami-Beach, sondern in unserer durchmischten Altstadt, in der es sonst nur Mehrfamilienhäuser gibt.

Ein solches Vorhaben widerspricht unseren Grundwerten und passt weder zu Zürich noch zu unserer engräumigen Altstadt. Es fällt in eine Zeit, in der der Immobilienmarkt auch für den Mittelstand sehr eng geworden ist. So eine Residenz ist mass- und respektlos und buchstäblich deplaziert.

Die geplante Villa Winkelwiese ist ein Projekt, das einen nicht vor Neid erblassen, sondern vor Scham erröten lässt. Stehen wir zusammen, ob jung oder alt, arm oder reich, links oder rechts, Angestellte oder Gewerbler, und setzen wir ein Zeichen für Zürich, dass wir solch extreme Verhältnisse auf städtischem Boden nicht wollen.

Zürich hat Masslosigkeit nicht nötig!
NEIN zur Vergabe der Villa Winkelwiese im Baurecht

Villa Winkelwiese - Endlich dürfen wir sagen: Nein so nicht!

Meist kann ich in der Politik die Meinung von Anderen zumindest nachvollziehen. Zum Beispiel beim Kongresshaus konnte ich die Liste der ProArgumente verstehen - nur die Liste der Gegenargumente war für mich länger und gewichtiger.

Bei der Villa Winkelwiese funktioniert dies nicht. Da kann keine Faser meines Verstandes nachvollziehen wieso man dafür sein kann, dass jemand einer der grössten Prunk-Villen in der Schweiz für 2 Personen baut, ja buchstäblich eine Klasse für sich kreiert, bei uns in der Altstadt auf städtischem Boden.

Jetzt wo es der Mittelstand endlich merken müsste, dass wir von den Superreichen NICHT “alle profitieren”, dass unsere Immobilienpreise wegen den Superreichen, die in der Region Zürich Schlange stehen, ins Unerreichbare steigen; dass die Anzahl Zweitwohnungen für Superreiche steigt und wir selber - auch im oberen Segment - kaum die Mieten zahlen können oder auf vieles verzichten müssen oder in die Randgebiete gedrängt werden. Die Restaurants werden immer mehr schnicki-micki, die Kleiderläden immer unerschwinglicher. An der Goldküste fahren die russischen Oligarchen ein und kaufen Residenzen wo sie nur einige Wochen im Jahr sind.
Zürich und die Golsküste werden zum Reichsten-Mekka. Die Vermögen und Einkommen einiger weniger explodieren, während der Mittelstand seit über 15 Jahren real stagniert.

Vielen ist dabei nicht mehr wohl, bemängeln diese Entwicklung, fühlen sich befremdet, fühlen sich nicht mehr zu hause. Einige wollen sie stoppen, einige glauben es sei naturgesetzlich: c’est la vie, so ist es nunmal.

Es ist - dank unserer direkten Demokratie - weltweit einmalig, dass wir zu so einer extremen Entwicklung äussern können und NEIN sagen können. Zwar nur an einem hochsymbolischen Beispiel des exaltierten Bauvorhabens (mit 1400 BGF plus 400m2 Wellnesszone im Erdgeschoss für 2 Personen) an der Winkelwiese. Doch immerhin - wir können ein Zeichen setzen und sagen - diese Entwicklung wollen wir nicht.

Die Kleinheit und die Bescheidenheit, die Abwesenheit von Prunkbauten und Ghettos ist Zürichs Markenzeichen; die Augenhöhe in unserem von Miliz und Ausgleich durchdrungenen schweizerischen System ist unsere Wertebasis; hier wo Bäcker und Bänker im gleichen Parlament sitzen und auf der gleichen Militärkoje schlafen, hier wo die grössten Villen 450m2 gross sind.
Sagen wir JA zu diesen Werten und NEIN zu einer sich anbahnenden Klassengesellschaft.

Gerade die Bürgerlichen - einst das Programm gegen den Adel - müssten hier zusammenstehen und für Ihre ureigensten Werte und Interessen zusammen einstehen.
Wie gesagt, keine Faser meines Herzen und Verstandes versteht, wieso man hier dafür sein kann.

Villa Winkelwiese - der Trug mit den Steuern und das Dankbarkeitsritual

Das Dankbarkeits-Ritual geht mir besonders auf die Nerven: “Wir müssen heute dankbar sein, wenn jemand nicht in den Kanton Schwyz geht”! Ja klar - deshalb müssen wir den roten Teppich ausrollen.
Tatsächlich?
Der konsumierte Boden hat einen grossen Zusammenhang mit den Steuern. Wussten Sie, dass der grösste Steuerertrag pro m2 Boden im Kreis 4 (Kreis Cheib) ist, nicht im Kreis 7 dem Züriberg? Ist ja irgendwie logisch: Je mehr Steuerzahler man auf einer Fläche zusammenpackt desto mehr Ertrag.
Der Baurechtsnehmer, der die Winkelwiese mit einer 1400 m2 Villa bebauen will, zahlt sicher sehr gut Steuern. Sofern er hier bleibt. Wir können ihn nicht an den Standort binden. Vermutlich mehr Steuereinnahmen hätten wir wenn 3 - 4 gutverdienende Familien auf dem Areal wohnen würden.
Zudem kann der ganze Baurechtszins von 220′000.- vom Einkommen abgezogen werden; dazu kommen ein Eigenmietwert von rund 50′000.-. macht also ein Minus von rund 170′000.-.
Tjaja - so ist es nunmal. Das Baurecht ist steuerlich von grossem Vorteil für den Baurechtsnehmer.

Ich finde alle, wie auch ich, sollten dankbar sein, in Zürich leben zu dürfen. Nicht wir müssen dankbar sein, wenn gewisse Leute Zürich auswählen.

Villa Winkelwiese: wird eine der grössten Villen der Schweiz

Villa Moser in Zürich-Wollishofen: 450m2 Wohnfläche

Villa Winkelwiese: 450m2 Wohnfläche

Die Befürworter der Vergabe der Villa Winkelwiese im Baurecht behaupten, die neue Villa wird etwa gleich gross wie die alte Villa. Da kann jemand wohl zaubern?

Fakt ist:
Die jetzige Villa Winkelwiese rund 450m2 Wohnfläche hat (gemäss Ausschreibungsunterlagen) - gemäss Abstimmungsunterlagen S.12, hat die geplante Villa eine Wohnfläche von 940m2 (ohne Aussenterrassen, ohne 400m2 Wellnesszone im EG; wird also faktisch 6-geschossig.

Fakt ist:
Die geplante Villa wird also mehr als doppelt so gross und wird somit eines der grössten Einfamilienhäuser der Schweiz.

Unrichtige Angaben auf Pro Winkelwiese Broschüre

Diverse Angaben auf der Broschüre der Befürworter der Abgabe der villa Winkelwiese im Baurecht sind schlicht falsch.
Leider wurden sie nie in den Medien berichtigt.
Werde die Grössen-angabe stimmen, noch die Rettung der trittliwiese ist richtig, noch, dass das Quartier dafür ist, noch dass das Alternativ-Projekt 2 riesige Türme sein sollte.

es ist skandalös, dass man solch irreführende Propaganda machen darf. Deshalb haben Mitglieder des Komitees Winkelwiese-so-nicht, Stimmrechtsbeschwerde eingereicht:

Lesen Sie hier wie die Fakten wirklich sind.

mm-_srbeschwerde_winkelwiesesonicht_10-09-2008_v1



Informationen zu diesem Internetauftritt

www.badran.ch